Wohnungsgeberbesttigung Freundin Zieht Ein
Wohnungsgeberbesttigung freundin zieht ein
Wer seinen Ehepartner, eingetragenen Lebenspartner oder die eigenen Kinder in die Mietwohnung aufnehmen will, muss seinen Vermieter nicht um Erlaubnis fragen – hier reicht eine Mitteilung an ihn aus. Wollen allerdings unverheiratete Paare zusammenziehen, muss der Mieter seinen Vermieter um Erlaubnis fragen.